Betriebsunterbrechungsversicherung

Ihre Kosten laufen weiter!

Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand. Die Folgen für den Betrieb: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile.

Alle produzierende Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler

Gewinnminderung und -ausfall , nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten

Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
  • Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:

  • Sengschäden
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
  • Rückstau

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung.

Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und
Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.