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Die Lehrer-Haftpflicht ist ein Zusatzbaustein der wichtigsten Versicherung zur privaten Vorsorge für alle Lehrer und Bedienstete im schulischen Bereich.
Im Sportunterricht lässt der Lehrer
die Klasse längere Zeit allein. Die Kinder turnen wie besprochen
an den Geräten, ohne die vorgeschriebene Hilfestellung durch die
Mitschüler, die der Lehrer nicht veranlasst hat.
Ein Kind stürzt vom Reck und verletzt sich schwer...
Durch sein unkorrektes Verhalten verstößt der Lehrer schwer gegen seine aufgetragenen
Berufspflichten. Aufgrund des Personenschadens muss er mit hohen Regressforderungen des vorerst leistungspflichtigen Sozialversicherungsträgers rechnen. Auch bei Sachschäden haftet der Lehrer mit seinem gesamten Vermögen.
Bei einer Klassenfahrt werden von einigen Schülern die Sitze in den
Zugabteilen beschädigt. Der Lehrer wird wegen grober Vernachlässigung
der Aufsichtspflicht zum Schadenersatz herangezogen.
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