Keymen-Absicherung

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den Konsequenzen eines Ausfalls
wichtiger Schlüsselpersonen

Das Ausscheiden Ihrer wichtigsten Mitarbeiter durch Krankheit oder Tod lähmt den Geschäftsbetrieb Ihres Unternehmens. Diese Lähmung verursacht finanzielle Probleme. Gegen diese Probleme können Sie sich schützen.

Die Absicherung Ihrer Keymen ist ein existenzieller Baustein im Absicherungskonzept Ihrer Firma. Gehen Sie hier bitte kein Risiko ein.

Als Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die aufgrund ihres Wissens, Ihrer Qualifikation, Ihrer Erfahrung oder Ihrer Kontakte nicht einfach auszutauschen oder zu ersetzen sind.

So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und –kontakte, die er hat, müssten auf bisherige Weise gepflegt werden, damit Folgeaufträge auch dauerhaft erteilt werden. Ein Keyman ist meist mehr als die Summe seiner Qualifikationen – das macht ihn so wertvoll für ein Unternehmen.

Fällt eine der obig genannten Personen durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können dem Unternehmen schnell große finanzielle Verluste bis hin zur Existenzfrage drohen. Mit dem „Krisenkapital“ (=Versicherungsleistung bei tod oder schwerer Krankheit) aus einer Keymanpolice können rückgehende Aufträge aufgefangen, Erben eines Gesellschafters ausbezahlt oder ein Nachfolger von einem Konkurrenten abgeworben werden.

Bei der Absicherung von Schlüsselkräften im Unternehmen, kann sowohl ein langfristiger (schwere Krankheit), als auch dauerhafter (Tod) Ausfall der Mitarbeiter abgesichert werden.

Vorsorge für Schwere Krankheiten

Nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts erkranken jährlich fast 1 Mio. Personen an Krebs oder erleiden einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. 69 % der betroffenen Personen sind zwischen 31 und 60 Jahre alt. Fast alle waren Angestellte, Selbständige oder Freiberufler. Das Risiko schwer zu erkranken ist in der genannten Altersgruppe damit fast zehn mal so hoch, wie das, zu sterben.

Die Schwere Krankheiten Vorsorge (SKV) oder auch Dread Disease ist eine verhältnismäßig junge Versicherungssparte, die erst in den 1980ern von einem Arzt erdacht wurde. Sie breitete sich zunächst im angloamerikanischen Raum aus, bis Sie in 1993 auch in Deutschland als Versicherungsform zugelassen wurde. Diese Form der Absicherung wird nur von einer sehr überschaubaren Zahl von Versicherern am deutschen Markt angeboten.

Die SKV leistet eine vereinbarte Versicherungssumme, wenn bei der versicherten Person eine der im Krankheitenkatalog des gewählten Tarifs aufgeführte Erkrankung diagnostiziert wird. Die Prüfung des Leistungsfalls ist entsprechend einfach und zügig abgeschlossen.

Versicherte Krankheiten sind u. a.: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Bakterielle Meningitis.

Vorsorge für den Todesfall

In 2011 verstarben lt. Zahlen des Statistischen Bundesamts 161.267 Personen im Alter zwischen 30 und 67 Jahren. Der Tod kennt kein Alter, weshalb man das unerwartete Ableben eines Mitarbeiters in Schlüsselposition als greifbares Problem akzeptieren muss. Die Risikolebensversicherung als Vorsorgelösung für den Tod einer Person ist eine der ältesten Versicherungssparten überhaupt. Entsprechend verbreitet ist diese bei den Versicherern auch.

Auch hier wird im Leistungsfall eine beantragte Versicherungssumme ausgezahlt. Einzelne Tarife bieten auch eine vorgezogene Auszahlung der Versicherungsleistung, wenn der versicherten Person eine Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten diagnostiziert wurde. Dies ist vor allem im Bereich der Keyman-Absicherung eine interessante Möglichkeit, damit das Unternehmen frühzeitig über die finanziellen Mittel verfügt

Hinweis

Für jede der beiden vorgestellten Absicherungsformen müssen Sie sich auf eine bestimmte Versicherungssumme festlegen, die Sie absichern möchten. Auch eine bestimmte Laufzeit (z. B. das geplante Renteneintrittsalter Ihres Mitarbeiters) muss vereinbart werden. Beide Versicherungsarten sind nur bis zu einem, je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich festgelegten, Eintrittsalter abschließbar. Bei beiden kann auch eine Mindestvertragslaufzeit gefordert werden, ebenso gibt es Laufzeiteinschränkungen beim maximalen Endalter der zu versichernden Person.

Bei beiden Versicherungssparten ist eine Gesundheitsprüfung nötig. Je nach Gesundheitszustand des zu versichernden Mitarbeiters kann es auch zu einem Risikozuschlag oder einer Ablehnung kommen. Bei größeren Versicherungssummen kann auch eine ärztliche Untersuchung nötig werden.

Kommt es zum Leistungsfall erhält Ihr Unternehmen das Geld. Auch wenn Ihr Mitarbeiter z. B. trotz Krankheit weiter arbeiten möchte, müssen Sie das Geld nicht zurück zahlen.

Grundsätzlich sind Sie in der Festlegung der Versicherungssummen frei. Im Rahmen ihrer Annahmeregelungen haben die verschiedenen Versicherer allerdings maximale Summen festgelegt, die sie bereit sind, in Deckung zu nehmen.

Zur Orientierung:

Mögliche Versicherungssummen

Schwere Krankheiten Vorsorge – 5.000.000,– Euro
Risikolebensversicherung – 20.000.000,– Euro

Sollten diese Summen nicht ausreichen, um den Bedarf Ihres Unternehmens zu decken, kann evtl. im Gespräch mit dem Versicherer eine Ausnahmeregelung gefunden werden. Unter Umständen kann auch das Verteilen der benötigten Summe auf mehrere geeignete Anbieter zur Lösung führen.

Selbstverständlich können Sie die gewählten Versicherungssummen jederzeit nach unten korrigieren, wenn Sie den Bedarf nicht mehr als so groß einschätzen, wie bei Abschluss des Vertrags. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Bedeutung eines bestimmten Kunden und seine Verbindungen zu Ihrem Mitarbeiter im Gesamtgeschäft an Bedeutung verloren hat.

Bei Erhöhungen wird in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung nötig werden. Eine Anpassung der versicherten Summe an die Kaufkraft ist allerdings immer problemlos über die regelmäßige Dynamisierung des Vertrags darstellbar.

Wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft ist:

  • Die Beiträge für die Schwere Krankheiten Absicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer AG oder ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sein.
  • Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der Bilanz aktiviert werden.
  • Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme.

Wenn der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft ist:

Die versicherte Person ist ein Gesellschafter:

  • Die Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte müssen nicht aktiviert werden.
  • Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme.

Die versicherte Person ist ein „fremder Dritter“, z.B. ein Arbeitnehmer:

  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte sind aktivierungspflichtig.
  • Die Versicherungsleistung stellt eine Betriebseinnahme dar.

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