Vertrauensschadenversicherung

Überlassen Sie nichts dem Zufall!

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden, z. B. Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage, usw.

Solche Schäden können die Existenz des Unternehmers kosten.

Für Unternehmen aller Art.

Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlich, unerlaubter Handlungen wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen entstehen.

Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.

  • Aufwendungen für Personenschäden
  • Schäden, die anderweitig versichert werden können
  • Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Soll- und Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben.
  • Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)
  • Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Explosion
  • Schäden die durch Vertrauenspersonen verursacht wurden, von denen Vermögensdelikte bekannt sind.

Vertrauensschadenversicherung