Forderungsausfallversicherung (Warenkreditversicherung)

Wenn Ihr Kunde nicht mehr zahlen kann.

Die Warenkreditversicherung (WKV) deckt das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen ab. Der Forderungsausfall muss dabei durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftragsgebers verursacht werden.

Unternehmen aller Art, beispielsweise kleine- u. mittelständische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler.

Absicherung gegen den finanziellen Verlust bei Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- u. Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsverspätung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist.

  • Kreditprüfung (Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung)
  • Rechtsschutzfunktion (Übernahme der Kosten, wenn ein Fall vor Gericht geht. Auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts.)
  • Forderungsmanagement
  • Forderungen gegen Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden sowie juristischen Personen des öffentl. Rechts
  • Fälligkeits., oder Verzugszinsen, Mahngebühren, Kursverluste, Vertragsstrafen, Schadenersatz, Aufwendungsersatzansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung
  • Kosten der Rechtsverfolgung oder Zwangsvollstreckung, Steuern, Zölle oder sonst. Kosten
  • Forderungen wegen Gebrauchsüberlassung von bewegl. und unbewegl. Gegenständen (z.B. Miete, Leasing, Leihe, Pacht)
  • Provisions- u. Courtageforderungen
  • Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Revolution, Streik, Beschlagnahmung, Behinderung des Waren- u. Zahlungsverkehrs durch Behörden oder staatl. Institutionen
  • Naturkatastrophen
  • Kernenergie

Hier möchten wir gerne noch gesondert auf einen Punkt eingehen, der bei Kunden immer wieder Erklärungsbedarf verursacht: Die Auswirkung der Progression auf die Höhe der Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem Unfallversicherungsvertrag erhält.

Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:

  • von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
  • der Höhe des Invaliditätsgrads
  • der vereinbarten Progression.

Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.

Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):

Keine Progression: Der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt – Auszahlung: 50.000 Euro
300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme – Auszahlung: 100.000 Euro
500%ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme – Auszahlung: 150.000 Euro

Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Invaliditätsgrad benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf abstimmen zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.

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